Bild: Eine Ausstellung bei der OSZE-Konferenz in Warschau im September 2014, bei der alle Beschriftungen der ukrainischen Armee die Schuld für Tod und Zerstörung zuschoben, wurde von der russischen Botschaft in Polen finanziert.
Foto: Przemek Wierzchowski Agencja Gazeta/ Agencja Gazeta) auf dziennik.pl
Die Glaubwürdigkeit der russischen Ermittlungsbehörde [wörtlich übersetzt: Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation] stand in den letzten Monaten häufig auf dem Prüfstand – und scheiterte – aber das neueste Ermittlungsverfahren wegen “Völkermords” gegen die Ukraine ist rekordverdächtig.
Der Behördensprecher Wladimir Markin teilte am Montag [den 29.September] mit, dass die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen nicht näher identifizierte Vertreter der ukrainischen Regierung, der Streitkräfte, der Nationalgarde und des “Rechten Sektors” eingeleitet habe. All diese verdächtigten Übeltäter werden angeklagt, “Befehle zur totalen Vernichtung insbesondere der russischsprachigen Bürger, die in dem Gebiet der Donezker und Luhansker Republiken wohnen,” erteilt zu haben.
In den letzten Wochen hat Russland sein Sperrfeuer von Anschuldigungen – in den seltensten Fällen mit Beweisen belegt – über “Massengräber“, über Soldaten, die ‘Vergewaltigung und Morde begehen, wo sie schlafen und essen,” und andere Kriegsverbrechen intensiviert. Die Anklage wegen Völkermords dient den gleichen Propagandazielen, aber es gibt einen entscheidenden Unterschied, und der liegt in den unbegrenzten Machtbefugnissen des Untersuchungsausschusses. Es war zum Beispiel ebenfalls Markin, der die Strafverfolgung von Nadija Sawtschenko angekündigt hatte, der durch vom Kreml unterstützte Militanten in der [ukrainischen] Region Luhansk gefangen genommenen ukrainischen Pilotin. Trotz des Versagens der Ermittlungsbehörde, erklären zu können, wieso Sawtschenko denn überhaupt in Russland in Haft genommen werden konnte, und trotz des Mangels an Beweisen gegen sie wird sie nach wie vor aufgrund schwerwiegender Anklagen in Haft gehalten.
Russlands Untersuchungsausschuss mag die Befugnis für die Einleitung solcher Strafverfahren haben, aber er hat auch eine Verantwortung, sich in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu verhalten, und hier hat er abgrundtief versagt.
Völkermord ist ein extrem schwerer Vorwurf. In den letzten Jahren hat Russland beispielsweise immer äußerst aggressiv darauf reagiert, dass die Ukraine de Holodomor [künstlich herbeigeführte Hungersnot von 1932-1933] als Völkermord an der ukrainischen Nation anerkannt hat.
Wenn Russland schon die Anklage wegen “Völkermords” überstrapaziert, dann sollte es wenigstens dessen Definition im Völkerrecht in Betracht ziehen oder zumindest den gesunden Menschenverstand einschalten.
Zielgruppe: russischsprachige Bürger
Völkermord ist nach der UN-Konvention, die von der Ermittlungsbehörde sogar zitiert wird, das Verbrechen der vorsätzlichen Zerstörung einer nationalen, ethnischen, rassischen und religiösen Gruppe, im Ganzen oder in Teilen.
Russlands Ermittler unterstellen dabei sicherlich einen Vorsatz. Danach werden dann die Nebelkerzen eingesetzt. Auf wen zielen die angeblichen Übertäter mit ihren angeblichen Bomben und Raketen? Noch wichtiger ist, wie kann man diese denn gezielt gegen russischsprachige Bürger einsetzen?
Wahrscheinlich sprechen die meisten Menschen im Donbas häufiger Russisch als Ukrainisch. Dazu gehören auch viele der Soldaten, die jetzt die Ukraine gegen den russischen Aggressoren und seine lokalen Stellvertreter verteidigen, und auch Zivilipersonen, die keinen Zweifel daran haben, dass sie Ukrainer sind und der Donbas ein Teil der Ukraine ist.
Russland ist kein internationales Tribunal und hat keinerlei Rechtsbefugnis, ein Strafverfahren wegen angeblichen Völkermords oder Kriegsverbrechen einzuleiten. Russland hat immer wieder nachdrücklich – und provokativ – auf sein “Recht” bestanden, in anderen Ländern lebende Russen zu “verteidigen”. Mit Bezug auf die Ukraine hat verlagerte sich der Schwerpunkt sogar auf “Russischsprachige” – und endete in einem juristischen Unsinn.
Der Ermittlungsbehörde schließt ihre vernichtende Anklage mit den folgenden Worten:
“All die oben genannten Fakten und die bereits von den russischen Ermittlern gesammelten Beweise bestätigen, dass die Handlungen der Individuen in der ukrainischen politischen und militärischen Führung bei der Erteilung von Befehlen, die russischsprachige Bevölkerung zu vernichten, nicht nur nach russischem Gesetz sondern auch im Völkerrecht erfasst werden. In Bezug auf das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation sieht der Paragraf über Völkermord Strafen von bis zu 20 Jahren Haft oder die Todesstrafe vor.”
Wenn ein Erschauern gerechtfertigt ist, dann nicht so sehr bei dem Gedanken, dass hier abscheuliche Verbrecher ihre wohlverdiente Strafe erhalten werden, wenn Russlands berühmte “Ermittler” ihren eigenen Weg gehen: Sechs ukrainische Staatsangehörige, darunter Nadija Sawtschenko und der weltberühmte Krimer Regisseur Oleh Senzow, sind bereits auf Grund sehr fragwürdiger Anklagen in Russland in Haft. Gegen Senzov wurde gemeinsam mit drei anderen Gegnern der russischen Annexion der Krim u.a. Anklage wegen “Terrorismus” erhoben. Russische Staatsanwälte und Richter lassen sich auch durch das Fehlen jeglicher Grundlage für die Anklage gegen die oben Genannten und gegen Jurij Jatzenko nicht beirren. Wenn ihnen morgen ein in der Ukraine gefangen genommener und nur zufällig in russischer Haft befindlicher ukrainischer Soldat vorgeführt wird, der wegen besonders gegen Russischsprachige begangenen Völkermords angeklagt ist, gibt es keinen Grund zu hoffen, dass sie auch nur mit der Wimper zucken werden.